Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine Verfügungen bezüglich seiner Hinterlassenschaften formuliert hat, z. B. in Form eines Testaments oder eines Erbvertrags, gilt die gesetzliche Erbfolge laut BGB. Wer hier andere Wünsche hat, sollte diese rechtzeitig und sicher hinterlegen.
Das Testament − die formalen Bedingungen
Der Verfasser des Testaments muss zum Zeitpunkt der Erstellung seiner Verfügung uneingeschränkt testierfähig sein. Das Testament muss komplett per Hand geschrieben und mit dem vollem Namenszug unterschrieben werden. Ferner muss es das Datum und den Ort, an dem es verfasst wurde, enthalten. Um später mögliche Unklarheiten oder sogar Erbstreitigkeiten zu vermeiden, ist in vielen Fällen eine Beratung durch einen Notar oder Fachanwalt empfehlenswert.
Bitte beachten Sie:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.